Privatinsolvenz: Neuer Kredit fast unmöglich

Was bedeutet es, wenn ein Schuldner in die Privatinsolvenz geht? Er erklärt damit, dass er sämtliches Vermögen und pfändbares Einkommen an die Gläubiger abtritt. Dazu gehören auch alle Wertgegenstände und Rechte gegenüber Dritten, die der Schuldner eventuell noch hat und die die Gläubiger pfänden könnten. Im Gegenzug tritt der Schuldner in eine sechsjährige „Wohlverhaltensphase“ ein, innerhalb derer er vor weiteren Pfändungen geschützt ist. Am Ende dieser Phase tritt die Restschuldbefreiung ein, und der Schuldner kann sich wirtschaftlich und finanziell neu aufstellen.Während der Dauer der Privatinsolvenz ist es für einen Schuldner nahezu ausgeschlossen, von irgendeiner Stelle einen Kredit zu erhalten. Darauf weisen Beratungsstellen immer wieder hin, so auch die Schuldnerberatung in München.

Zahlungsunfähigkeit verhindert neuen Kredit

Jeder Mensch, der einen Kredit beantragt, wird von dem möglichen Kreditgeber auf seine Bonität hin überprüft. Wenn jemand in die Privatinsolvenz geht, so hat er nur noch einen sehr beschränkten finanziellen Handlungsspielraum, und es sind keinerlei pfändbaren Werte mehr vorhanden. Von daher hat ein Schuldner so gut wie keinerlei Möglichkeiten, irgendwo einen Kredit gewährt zu bekommen: Für jeden potentiellen Kreditgeber wäre das Risiko, sein Geld nicht zurückzubekommen, vor diesem Hintergrund zu hoch.

Höchst riskant

Wenn sich wider Erwarten doch jemand findet, der einen Kredit bereitstellt, ist der Schuldner gut beraten, unter allen Umständen über seine Zahlungsunfähigkeit zu informieren. Verschweigt er, dass er aufgrund seiner Privatinsolvenz zahlungsunfähig ist, kann er sich des Betrugs schuldig machen. Zahlungsunfähigkeit bedeutet ja, dass ein Kredit ausschließlich aus nicht pfändbarem Einkommen oder Vermögen getilgt werden kann. Der neue Kreditgeber hat diese Möglichkeit aber nicht, weil bereits im Insolvenzverfahren sämtliche Werte an Gläubiger verpfändet wurden. Außerdem läuft der Schuldner Gefahr, dass ihm die Restschuldbefreiung am Ende der Wohlverhaltensphase versagt wird, wenn ein Gläubiger von der neuen Kreditaufnahme erfährt.

Fazit

Wenn ein Schuldner in der Privatinsolvenz neue Kredite aufnimmt, steht er vor dem gleichen Dilemma wie zuvor: Er muss voll und ganz für seine Schulden aufkommen, und ein erneutes Privatinsolvenzverfahren ist erst nach Ablauf weiterer zehn Jahre möglich. Während dieser Zeit können Glöubiger weiterhin ihre Mahnbescheide schicken und ihre Forderungen mittels Pfändungen einklagen. Im Hinblick darauf, dass bei Neuaufnahme von Krediten dem Schuldner die Restschuldbefreiung versagt und somit das Ziel der Privatinsolvenz verfehlt wird, kann nur dringend vor erneuter Kreditaufnahme gewarnt werden. Auch die Schuldnerberatung München rät ihren Klienten eindringlich davon ab, neue Schulden in jedweder Form zu machen.

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