Neben Klassikern wie der Reiserücktrittsversicherung und der Auslandskrankenversicherung steht die Reisegepäckversicherung für die Absicherung im Urlaub zur Auswahl. Sie liefert Antworten auf die folgende Frage: Wer entschädigt mich wie hoch dafür, wenn mir mein Gepäck im Urlaub abhanden kommt? Im Detail sieht das Ganze jedoch etwas komplizierter aus. Da geht es womöglich um den Umstand, wer die Kleidung zahlt, die man sich kaufen muss, wenn der Koffer im Urlaub gestohlen wurde.
Der Leistungsumfang der Reisegepäckversicherung
Das Prinzip der Reisegepäckversicherung erscheint auf den ersten Blick simpel und vielversprechend: Wird das Gepäck auf Reisen beschädigt oder geht verloren, dann winkt finanzielle Entschädigung. Dies gilt sowohl für mitgeführte als auch für aufgegebene Koffer und Taschen. Anerkannte Gründe für Beschädigung oder Verlust sind das kriminelle Handeln eines Dritten (Diebstahl oder Vandalismus) im Hotel oder im öffentlichen Rahmen, der Unfall von Transportmitteln, Feuer sowie Elementarereignisse wie u. a. Erdbeben oder Hochwasser. Sollte sich die Ankunft des Reisegepäcks am Urlaubsort um mehr als 24 Stunden verspäten, und musste man deshalb Ersatzkäufe tätigen, wird ein Entschädigungsbeitrag ausgezahlt. Versicherte Gegenstände sind u.a. Kleidung, Elektronikartikel wie der Laptop oder der Mp3-Player, die Fotografie-Ausrüstung, Sportgeräte und Schmuck, wobei die Versicherungssumme insgesamt um die 2.000 Euro beträgt und für die jeweiligen Gegenstände ein Höchstbetrag existiert. In der Regel gilt die Versicherung weltweit und auch für mitreisende Familienmitglieder. Die Möglichkeit der Selbstbeteiligung ist gegeben und abschließen lässt sich die Reisegepäckversicherung jederzeit vor dem Abreisedatum.
Wie versichert ist der Koffer wirklich?
Meinungsumfragen, Fallbeispiele aus dem Alltag und nicht zuletzt Studien der Stiftung Warentest haben ergeben, dass der Abschluss der Reisegepäckversicherung sich allerdings nicht wirklich lohnt. Zu niedrig ist die Versicherungssumme, zu streng sind die Richtlinien im Versicherungsfall. So scheint es nicht unüblich zu sein, dem Reisenden fahrlässiges Handeln vorzuwerfen und die Zahlung zu verweigern. Lässt man z. B. das Notebook auf der Zugbank liegen, um die Toilette aufzusuchen, und wird es gestohlen, erhält man keinen finanziellen Ersatz. Es existieren darüber hinaus Vorschriften, wie man welche Art von Gepäck mit sich zu führen hat:
- Schmuck sollte in Risikoländern gar nicht getragen werden,
- der Koffer muss zwischen die Beine gestellt werden,
- Kameras sind am Körper zu befestigen.
Es wird von den Versicherten quasi verlangt, ihre Gepäckstücke niemals aus den Augen zu lassen, wenn es um mitgeführtes Reisegepäck geht. Bei aufgegebenem Gepäck hingegen kann eine Reisegepäckversicherung mitunter lohnenswert sein, insbesondere, wenn Ersatzkäufe anfallen. Für potenzielle Risikogruppen wie Geschäftsreisende oder Taxiunternehmen mag der Abschluss einer Jahres-Reisegepäckversicherung sinnvoll sein, doch für eine private Reise oder den Jahresurlaub könnte man sich die Investition auch sparen. Sinnvoller ist es hier einen Koffer mit Sicherheitsschloss zu benutzen, den man beispielsweise über www.koffer-schweiz.ch erstehen kann, um zumindest dem Diebstahl vorbeugen zu können.
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