Verfassungsrecht: Ansprüche aus Grundgesetz

Jeder untersteht ihm und doch kennt es fast niemand wirklich. Das Grundgesetz regelt das Zusammenleben aller Menschen in Deutschland, jedoch auch ihre Rechte gegenüber Staat und Behörden. Werden diese Rechte verletzt, besteht die Möglichkeit einer verfassungsrechtlichen Klage oder Verfassungsbeschwerde. Aber welche Rechte stehen dem einzelnen Bürger überhaupt zu?

Es ist die höchste richterliche Instanz in Deutschland. Vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe landen jene Klagen, die vor Amts- und Verwaltungsgerichten gescheitert sind und dennoch weiter verfolgt werden. Das können vermeintlich persönliche Problemlagen, aber auch Grundsatzfragen sein. Im Verfassungsrecht sind alle gleich, Bürger, Ämter, Institutionen und Gesetzgeber. Doch häufig muss diese Gleichheit mit allen Mitteln eingeklagt werden. Urteile in Karlsruhe gelten oft als wegweisend für die gesamte Bundesrepublik und können sich über kleinere Rechtsprechungen nach dem Präzedenzfall weiterverbreiten. Darum wiegt das Bundesverfassungsgericht auch stärker ab, wann die Verfassung durchgesetzt werden muss und wo am Ende einzelne Umstände eine positive Entscheidung zugunsten des Klägers verhindern.

Diese Themen werden in Karlsruhe verhandelt

Um einen Fall vor das Verfassungsgericht zu bringen, ist die Zusammenarbeit mit einem fachlich spezialisierten Anwalt für Verfassungsrecht notwendig. Er sollte spätestens dann eingeschaltet werden, wenn klar ist, dass auf Länderebene kein sinnvolles Urteil zu erwarten ist. Wann ist ein Thema eine Verfassungsbeschwerde oder verfassungsrechtliche Klage wert? Das deutsche Grundgesetz definiert alle Fragen der persönlichen Freiheit der in Deutschland lebenden Menschen. Es betrifft nicht nur Staatsbürger, sondern alle Menschen, die in Deutschland leben. Vom garantierten Recht auf Asyl bei politischer Verfolgung bis zur Garantie, den gewählten Beruf frei ausüben zu können, regelt das Verfassungsrecht, wie sich Arbeitgeber, Behörden, Kassen, Vermieter oder Sicherheitsorgane gegenüber dem Bürger verhalten müssen. Die persönliche Situation bestimmt dann darüber, wie diese Rechte im einzelnen angewandt werden. Die Basis des Grundgesetzes ist als oberster Wegweiser zuerst einmal unverhandelbar.

Viele Themenbereiche, ein Ansprechpartner

Wird ein durch das Verfassungsrecht zugesicherte Recht verletzt, müssen Gerichte darüber entscheiden, ob im Einzelfall andere Rechte dieses persönliche Recht überragen. Ein Beispiel, das bis vor das Karlsruher Gericht ziehen würde wäre es, wenn es einen Arbeitgeber unzumutbar viel kosten würde, ein Gebäude nachträglich rollstuhlgerecht zu gestalten, um einen schwerbehinderten Bewerber einzustellen, er jedoch rein rechtlich diesen Bewerber bei gleicher Eignung nach Ausschreibung bevorzugen müsste. Mehrere Gerichte kamen nicht überein, wie der Fall zu werten ist. Dann muss im Zweifelsfalle Karlsruhe entscheiden, ob eine Partei die Rechte der anderen Partei einmalig beschränken darf. Die Verfassung garantiert nämlich beiden Seiten zuerst einmal die gleichen Rechte. In Deutschland ist niemand unantastbar. Klagen gegen Polizisten, Juristen, Behörden, Konzerne und den eigenen Chef sind zulässig. Selbst die politische Immunität kann aufgehoben werden, wenn ein Verfassungsbruch vorliegt. Parteiverbotsverfahren oder Bund-Länder-Streits werden ebenso vor dem Bundesverfassungsgericht verhandelt.

Es gibt keine unwichtigen Fälle im Verfassungsrecht

Natürlich ist nicht jedes Urteil vor dem Bundesverfassungsgericht eine bahnbrechende Verfassungsklage. Häufig werden persönliche Umstände verhandelt, die maximal für Juristen einen interessanten Fall darstellen, für den Kläger jedoch weitreichende Konsequenzen haben. Dennoch ist das Verfassungsrecht ein wichtiger, umfassender Rechtsbereich, der vor allen Gerichten Deutschlands nahezu täglich zur Sprache kommt. Betroffene, die sich in ihren Freiheiten eingeschränkt, diskriminiert oder bedroht fühlen, können in Kanzleien in einem Erstberatungsgespräch erfahren, ob und wie ihr Fall verhandelt würde, wenn sie klagen möchten. Finanziell schwachen Bürgern stehen dabei erstmalig auch der sogenannte Beratungsgutschein und die Prozesskostenhilfe zur Verfügung, um ihr Recht einzuklagen. Häufig bringt bereits eine Abmahnung oder Klage vor dem örtlichen Verwaltungsgericht ein positives Urteil für den Kläger ein.